PSA-Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-VO)

Inhalt

Im Rahmen unseres Lehrgangs PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK) bietet das Modul 1 den Einstieg in die Auseinandersetzung mit der PSA-Verordnung 2016/425. Es werden die wesentlichen Grundlagen dieses erforderlichen Gesetzes erläutert und in den Kontext zu anderen wichtigen Gesetzen des Produktsicherheitsrechtes gesetzt. Um rechtssicher PSA in den Verkehr zu bringen oder auf dem europäischen Markt bereitzustellen, müssen Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Dies hängt wiederum davon ab, in welcher Rechtsposition Sie handeln. Insofern erklärt das Seminar im Modul 1 die wichtigen Begrifflichkeiten vom Hersteller, Quasihersteller bis hin zum Fulfilment-Dienstleister. Nur wer sich selbst rechtssicher klassifizieren kann, weiß auch, wie er rechtskonform PSA auf dem Markt bereitstellt. Ein zweiter Schwerpunkt des Modul 1 ist die Beantwortung der Frage, welche Produkte überhaupt unter die PSA-Verordnung fallen und welche Möglichkeiten Sie haben, die Anwendbarkeit durch die Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung zu beeinflussen. 

Dieser Termin kann als normales Seminar gebucht werden oder als erstes Modul unserer Ausbildung zur „PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK)“. Bitte geben Sie in der Anmeldung an, welche Variante Sie wünschen.

Den Themenplan finden Sie hier.

Zielgruppe

NormungssachbearbeiterInnen, TechnikerInnen, EinkäuferInnen, Qualitätssicherung

Kosten

€ 360.00 + 19.00 % MwSt. pro Person
Modul: +20.00€ + 19.00 % MwSt. Prüfungsgebühr pro Person

Mindestteilnehmer

15 Personen

Referenten

RA Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer
GermanFashion Modeverband Deutschland e.V., Köln

Dipl.-Ing. Wolfgang Quednau
Geschäftsführer BTTA GmbH, Mönchengladbach und Normungsbeauftragter GermanFashion

Anmeldung

Termin


Düsseldorf

Sheraton Düsseldorf Airport Hotel
Terminal Ring 4, 40474 Düsseldorf

Dienstag, 18.04.2023
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Seminar)
von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Modul)

Auswahl



Teilnehmer





















Rechnungsanschrift

















Bei Absagen innerhalb der letzten 7 Tage vor Seminarbeginn muss die volle Seminargebühr berechnet werden.
Bei Absagen 8 bis 14 Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % der Seminargebühr in Rechnung stellen.
Bitte buchen Sie Ihre Anreise und eventuelle Übernachtungen erst dann, wenn Sie die Teilnahmebestätigung inklusive Rechnung erhalten haben.
Unsere Veranstaltungen dienen der Fortbildung und dem persönlichen Austausch. Mit der Anmeldung sind Sie daher damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und Ihre Firmenadresse in ein Teilnehmerverzeichnis aufnehmen, das alle Teilnehmer und Referenten dieser Veranstaltung erhalten.