PSA-Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-VO)
Inhalt
Im Rahmen unseres Lehrgangs PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK) bietet das Modul 1 den Einstieg in die Auseinandersetzung mit der PSA-Verordnung 2016/425. Es werden die wesentlichen Grundlagen dieses erforderlichen Gesetzes erläutert und in den Kontext zu anderen wichtigen Gesetzen des Produktsicherheitsrechtes gesetzt. Um rechtssicher PSA in den Verkehr zu bringen oder auf dem europäischen Markt bereitzustellen, müssen Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Dies hängt wiederum davon ab, in welcher Rechtsposition Sie handeln. Insofern erklärt das Seminar im Modul 1 die wichtigen Begrifflichkeiten vom Hersteller, Quasihersteller bis hin zum Fulfilment-Dienstleister. Nur wer sich selbst rechtssicher klassifizieren kann, weiß auch, wie er rechtskonform PSA auf dem Markt bereitstellt. Ein zweiter Schwerpunkt des Modul 1 ist die Beantwortung der Frage, welche Produkte überhaupt unter die PSA-Verordnung fallen und welche Möglichkeiten Sie haben, die Anwendbarkeit durch die Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung zu beeinflussen.
Dieser Termin kann als normales Seminar gebucht werden oder als erstes Modul unserer Ausbildung zur „PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK)“. Bitte geben Sie in der Anmeldung an, welche Variante Sie wünschen.
Den Themenplan finden Sie hier.
Zielgruppe
NormungssachbearbeiterInnen, TechnikerInnen, EinkäuferInnen, Qualitätssicherung
Kosten
€ 360.00 + 19.00 % MwSt. pro Person
Modul: +20.00€ + 19.00 % MwSt. Prüfungsgebühr pro Person
Mindestteilnehmer
15 Personen
Referenten
RA Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer
GermanFashion Modeverband Deutschland e.V., Köln
Dipl.-Ing. Wolfgang Quednau
Geschäftsführer BTTA GmbH, Mönchengladbach und Normungsbeauftragter GermanFashion