Inhalte der PSA-VO (EU) 2016/425 Teil II
Inhalt
Im Rahmen unseres Lehrgangs PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK) bietet das Modul 2 die Fortsetzung in die Auseinandersetzung mit der PSA-Verordnung 2016/425. In diesem Modul werden die beteiligten Wirtschaftsakteure unter die Lupe genommen Die Pflichten des Herstellers / Quasi-Herstellers, des Bevollmächtigten, des Einführers und des Händlers werden dargestellt. Des Weiteren werden die juristischen Anforderungen für das Konformitätsbewertungsverfahren aller 3 Kategorien erläutert. Abschließend werden im Modul 2 die formalen Anforderungen der CE-Kennzeichnung besprochen.
Dieser Termin kann als normales Seminar gebucht werden oder als Modul unserer Ausbildung zur „PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK)“. Bitte geben Sie in der Anmeldung an, welche Variante Sie wünschen.
Den Themenplan finden Sie hier.
Zielgruppe
NormungssachbearbeiterInnen, TechnikerInnen, EinkäuferInnen, Qualitätssicherung
Kosten
€ 360.00 + 19.00 % MwSt. pro Person
Modul: +20.00€ + 19.00 % MwSt. Prüfungsgebühr pro Person
Mindestteilnehmer
12 Personen
Referenten
RA Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer
GermanFashion Modeverband Deutschland e.V., Köln