Das neue Kartellrecht (Vertikal-Paket) in der EU – Welche Chancen und Risiken ergeben sich hieraus für einen markenschützenden Vertrieb in der Modebranche?
Inhalt
„In Lieferbeziehungen ist (kartellrechtlich) alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist“.
Das ist das Dogma der Vertikal-GVO und der Grund, weshalb sie für Liefer- und Vertriebsverhältnisse besonders relevant ist. Sie enthält einen sog. „sicheren Hafen“, der Verhaltensweisen, die gerade nicht explizit als unzulässig aufgeführt werden, pauschal freistellt.
Die ab dem 01.06.2022 geltenden neuen Regeln enthalten die maßgebliche Orientierung für die kartellrechtskonforme Ausgestaltung der Geschäftsbeziehungen entlang der Lieferkette, insbesondere im Hinblick auf die Privilegierung des dualen Vertriebs, die Anforderungen an spezielle Vertriebssysteme (z. B. Exklusivvertrieb, Selektivvertrieb), die Zulässigkeit von Vorgaben des Lieferanten an seine Handelspartner zur Ausgestaltung eines qualitativ hochwertigen Vertriebs (z. B. Qualitätskriterien, Ausschluss bestimmter Vertriebspraktiken) sowie den kartellrechtskonformen Umgang mit digitalen Plattformen.
Im Rahmen der Veranstaltung werden Sie einen praxisorientierten Überblick zu den wesentlichen Änderungen für die Modeindustrie erhalten.
Den Themenplan finden Sie hier.
Zielgruppe
Geschäftsführung sowie MitarbeiterInnen aus den Bereichen Rechtsabteilung, Marketing, Vertrieb und IT
Kosten
€ 260.00 + 19.00 % MwSt. pro Person
Mindestteilnehmer
15 Personen
Referenten
Dr. Gregor Schiffers, Rechtsanwalt
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach