Warenursprung und Präferenzen Bekleidung II
Inhalt
Die Bestimmung des „Ursprungs“ einer Ware bildet die Basis für wichtige unternehmerische Entscheidungen in Einkauf, Produktionsplanung, Kalkulation und Vertrieb. Der Begriff „Ursprung“ ist vieldeutig. So unterscheidet das Zollrecht zwischen dem „nicht-präferenziellen Ursprung“ und dem „präferenziellen Ursprung“. Das Seminar Teil II baut auf Teil I auf und vertieft die bereits erlangten Kenntnisse. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den für die Textil- und Bekleidungsindustrie geltenden Besonderheiten und Möglichkeiten zur Erlangung des präferenziellen Ursprungs einer Ware; im Wesentlichen dargestellt an den in der sog. Pan-Euro-Med-Zone geltenden Ursprungsregeln.
Teil I bieten wir am Vortag, 16.06.2026, in Frankfurt an. Die Einladung hierzu haben Sie bereits erhalten.
Dieser Termin kann als normales Seminar gebucht werden oder als Modul unserer Ausbildung zur „Zollfachkraft Bekleidungsindustrie (IHK)“. Bitte geben Sie in der Anmeldung an, welche Variante Sie wünschen.
Den Themenplan finden Sie hier.
Zielgruppe
AbteilungsleiterInnen und MitarbeiterInnen für Zoll-, PV-, Export- und Importabwicklung
Kosten
€ 370.00 + 19.00 % MwSt. pro Person
Modul: +20.00€ + 19.00 % MwSt. pro Person
Mindestteilnehmer
15 Personen
Referenten
Till Kramer, Referent Zoll & Außenwirtschaft
GermanFashion Modeverband Deutschland e.V., Köln
